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Reisebedingungen für Pauschalreisen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen der Firma Hilger Reisen GmbH & Co. KG

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Hilger-Reisen GmbH & Co KG, nachstehend „Hilger-Reisen“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a- y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Abschluss de Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Für alle Buchungswege gilt:

a) Grundlage des Angebots von HILGER REISEN und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von HILGER REISEN für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von HILGER REISEN vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von HILGER REISEN vor, an das HILGER REISEN für die Dauer von Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit HILGER REISEN bezüglich des neuen Angebots auf die Anderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist HILGER REISEN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

c) Die von HILGER RISEN gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und all zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von HILGER REISEN erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang) Mit der Buchung bietet der Kunde HILGER REISEN den Abschluss des Pauschalreisevertragesverbindlich an. An die Buchung ist der Kunde Werktage gebunden.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch HILGER REISEN zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird HILGER REISEN dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.3. Bei Buchungen m elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von HILGER REISEN erläutert.

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.

d) Soweit der Vertragstext von HILGER REISEN im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde HILGER REISEN den Abschluss de Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 7 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. HILGER REISEN ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von HILGER REISEN beim Kunden zu Stande.

i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. HILGER REISEN wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.

1.4. HILGER REISEN weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz Nr. 9 BGB) bei

Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktrittsund Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

2.1. HILGER REISEN und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 30 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl HILGER REISEN zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der in Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungsoder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist HILGER REISEN berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten
vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt de Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von HILGER REISEN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind HILGER REISEN vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. HILGER REISEN ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von HILGER REISEN gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von HILGER RISEN gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte HILGER REISEN für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise be gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten

4. Preiserhöhung; Preissenkung

4.1. HILGER REISEN behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den m Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte

a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafenoder Flughafengebühren, oder

c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern HILGER REISEN den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4. 1 a) kann HILGER REISEN den Reisepreis nach Maßgabe de nachfolgenden Berechnung erhöhen:
• Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann HILGER REISEN vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
• Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich So ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann HILGER REISEN vom Kunden verlangen.

b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1 c) kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für HILGER REISEN verteuert hat

4.4. HILGER REISEN ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a)-c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für HILGER REISEN führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von HILGER REISEN zu erstatten. HILGER REISEN darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die HILGER REISEN tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. HILGER REISEN hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebegin eingehend beim Kunden zulässig.

4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von HILGER REISEN gleichzeitig mit Mitteilung de Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Anderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von HILGER RISEN gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber HILGER REISEN den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber HILGER REISEN unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert HILGER REISEN den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann HILGER REISEN eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von HILGER REISEN zu vertreten ist. HILGER REISEN kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dan nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. HILGER REISEN hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitrums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen de Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts de Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei HILGER REISEN wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.

5.3.

Zugang vor Reisebeginn A B
bis 45. Tag 25% 10%
44. bis 31. Tag 25% 20%
30. bis 15. Tag 40% 30%
14. bis 7. Tag 60% 50%
6. bis 2. Tag 80% 70%
1. Tag und Nichtanreise 90% 75%

5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, HILGER RISEN nachzuweisen, dass HILGER REISEN überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von HILGER REISEN geforderte Entschädigungspauschale.

5.5. Eine Entschädigungspauschalegem. Ziffer 5.3 gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit HILGER REISEN nachweist, das HILGER REISEN wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind al der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 5.3. In diesem Fall ist HILGER REISEN verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung de Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.

5.6. Ist HILGER REISEN infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt.

5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß 651 e BGB von HILGER REISEN durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie HILGER REISEN 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6. Umbuchungen

6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil HILGER REISEN keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird In den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann HILGER REISEN bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jewels bis zu dem Zeitpunkt des Begins der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 € 25 pro betroffenen Reisenden.

6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ire Durchführung überhaupt möglich Ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht be Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. HILGER REISEN kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von HILGER REISEN beim Kunden muss in der jeweiligenvorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.

b) HILGER REISEN hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.

c) HILGER REISEN ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von HILGER REISEN später als Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.

7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

8.1. HILGER REISEN kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von HILGER REISEN nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von HILGER REISEN beruht.

8.2. Kündigt HILGER, so behält HILGER REISEN den Anspruch auf den Reisepreis; HILGER REISEN muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die HILGER REISEN aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. Obliegenheiten de Kunden/Reisenden

9.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat HILGER REISEN oder seine Reisevermittler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von HILGER RISEN mitgeteilten Frist erhält.

9.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangen

a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

b) Soweit HILGER RISEN infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von HILGER REISEN vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von HILGER REISEN vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an HILGER REISEN unter der mitgeteilten Kontaktstelle von HILGER REISEN zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von HILGER REISEN bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über er den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

d) Der Vertreter Von HILGER REISEN ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651| BGB kündigen, hat der Kunde HILGER RISEN zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von HILGER REISEN verweigert wird oder wen die sofortige Abhilfe notwendig ist.

9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen

a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, das Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige(,P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und HILGER RISEN können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wen die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.

b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich HILGER, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen 2 erstatten.

10. Beschränkung der Haftung

10.1. Die vertragliche Haftung von HILGER REISEN für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt-Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

10.2. HILGER REISEN haftet nicht für Leistungsstörungen, Personenund Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die al Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen So eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von HILGER REISEN sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. HILGER REISEN haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs oder Organisationspflichten von HILGER RISEN ursächlich geworden ist.

11. Geltendmachung von Ansprüchen; Adressat

Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber HILGER REISEN geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

12. Pass-, Visaund Gesundheitsvorschriften

12.1. HILGER REISEN wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Passund Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten de Bestimmungslands einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zollund Devisenvorschriften. Nachteile, die as der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung on Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn HILGER REISEN nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

12.3. HILGER REISEN haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde HILGER REISEN mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass HILGER REISEN eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

13. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien

13.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

13.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder-beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter von Hilger Reisen zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.

14. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

14.1. HILGER REISEN weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, das HILGER REISEN nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. HILGER REISEN weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische OnlineStreitbeilegungsPlatform https://ec.europa.eu/ consumers/odr/hin.

14.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechtsund Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und HILGER REISEN die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können HILGER RISEN ausschließlich an deren Sitz verklagen. Für Klagen von HILGER REISEN gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von HILGER REISEN vereinbart.

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© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2017-2022

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Reiseveranstalter ist:

Hilger Reisen Reisen GmbH & Co. KG,
Schmerbeckstraße 7, 83512 Wasserburg am Inn
Tel.: 08071/1676, Telefax: 08071/40696,
E-Mail: hilger-busreisen@t-online.de
Geschäftsführer: Andrea Hilger
Gerichtsstand Traunstein
Handelsregister Traunstein 14779
Stand dieser Fassung: September 2021

Vertreten durch Komplementär:

Hilger-Reisen Verwaltungsgesellschaft mbH
Geschäftsführer: Klaus Hilger, Helmut Hilger
Registergericht Traunstein
Registernummer: HRB 14779
Reisebedingungen für Pauschalreisen

Bankverbindungen:

Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg/Inn,
IBAN DE 81 7115 2680 0000 0027 41
BIC-SWIFT BYLADEM1WSB

Raiffeisenbank Rosenheim eG,
IBAN DE 29 7116 0000 0003 4182 00
BIC-SWIFT GENODEF1VRR

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten der Firma HILGER REISEN

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma nachfolgend „HILGER REISEN“), bei Vertragsschluss zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Stellung von HILGER REISEN; anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. HILGER REISEN erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers.

1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen HILGER REISEN und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit HILGER REISEN getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.

1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit HILGER REISEN  anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit HILGER REISEN  ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten von HILGER REISEN . Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen von HILGER REISEN  Anwendung.

2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers
2.1. Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:
a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen.
b) Grundlage des Angebots von HILGER REISEN  und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von HILGER REISEN  vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppentagesfahrten im Sinne der nachstehenden Ziffer 12.1 und die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortlichen angemeldeten Tagesfahrtteilnehmer.

2.2. Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von HILGER REISEN  zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch HILGER REISEN  zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. HILGER REISEN  informiert den Kunden ca. 1 Woche vor Abfahrt telefonisch über die Abfahrtszeiten.

2.3. HILGER REISEN  weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse

3.1. Die geschuldete Leistung von HILGER REISEN  besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit HILGER REISEN, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.

3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von HILGER REISEN  nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

3.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.

3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit HILGER REISEN . Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und HILGER REISEN  vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten

4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.

4.2. Der Fahrpreis ist bei Antritt der Tagesfahrt1 direkt im Bus zu entrichten.

4.3. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und HILGER REISEN  zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:
a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig, so ist HILGER REISEN  berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 8.3 zu fordern.
b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.

5. Preisanpassungen

5.1. Es gelten die zwischen dem Kunden bzw. Auftraggeber und HILGER REISEN  vereinbarten Preise.

5.2. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist HILGER REISEN  nach Vertragsabschluss berechtigt, eine Preisanpassung bei Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen zu verlangen:
a) Eine Preisanpassung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn mehr als 4 Monate liegen.
b) Zum Leistungszeitpunkt erhöht oder ermäßigt sich der vereinbarte Leitungspreis nach Maßgabe der Veränderung des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts für Deutschland (2015 = 100).
c) HILGER REISEN  wird die Preisanpassung in Textform klar und verständlich mit einem Vorlauf von nicht später als 220 Tagen vor dem jeweiligen Leistungsbeginn unter Zugrundelegung der prozentualen Veränderungen des Indexstandes gegenüber dem Kunden geltend machen.  
d) Die Preisanpassung wird hierbei in dem gleichen prozentualen Verhältnis vorgenommen, in dem sich der bei Geltendmachung der Preisanpassung zuletzt vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex gegenüber dem Stand im Kalendermonat der Buchung verändert hat.

5.3. Im Falle einer zulässigen Erhöhung, die 8% des vereinbarten Leistungspreises übersteigt, kann der Kunde ohne Zahlungsverpflichtung gegenüber HILGER REISEN  vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung des Kunden bedarf keiner bestimmten Form und ist gegenüber HILGER REISEN  unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche nach Zugang des Erhöhungsverlangens zu erklären. Dem Kunden wird hierfür die Textform empfohlen. HILGER REISEN  wird den Kunden ggf. auf sein Rücktrittsrecht und die Rücktrittsfrist, im Zuge der Mitteilung der Preisanpassung hinweisen.

5.4. Der Kunde kann eine Senkung des Leistungspreises nach Maßgabe der Ziffer 5.2a) und d) vor Leistungsbeginn3 verlangen, wenn und soweit sich der Verbraucherpreisindex gem. Ziffer 5.2 b) nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn verringert hat. HILGER REISEN  kann eine entsprechend vom Kunden geforderte nachträgliche Senkung des Leistungspreises abwenden, wenn die Senkung des Verbraucherpreisindexes tatsächlich nicht zu niedrigeren Kosten für HILGER REISEN  geführt hat4.

5.5. Hat der Kunde einen Anspruch auf Senkung des Leistungspreises und hat der Gast mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von HILGER REISEN  zu erstatten. HILGER REISEN  darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. HILGER REISEN  hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe 5Verwaltungsausgaben entstanden sind.

6. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift

6.1. Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Leistung, der Uhrzeit, des Ausgangs- und des Zielortes der Leistung (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann HILGER REISEN  bis 8 Werktage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt € 10,- pro Umbuchungsvorgang. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten HILGER REISEN  nachzuweisen, dass die durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen.

6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 8 Tage vor Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom bzw. Kündigung des Dienstleistungsvertrag mit HILGER REISEN  gemäß Ziffer 8. dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.

6.3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

7.1. Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von HILGER REISEN  zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl HILGER REISEN  zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

7.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.
b) HILGER REISEN  hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die HILGER REISEN  durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

8. Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber

8.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit HILGER REISEN  nach Vertragsabschluss jederzeit6 vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.

8.2. Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die vor dem Tag, an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt, wird seitens HILGER REISEN  ein 7Bearbeitungsentgelt i. H. v. € 15,- berechnet, welches auch entsprechende Ansprüche von HILGER REISEN  im Zusammenhang mit der Kündigung des Dienstvertrages mit HILGER REISEN  abgilt.

8.3. Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die am Tag, an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt sowie bei Nichterscheinen zur Fahrt ist der volle Fahrpreis zu entrichten. HILGER REISEN  hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die HILGER REISEN  durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von HILGER REISEN  an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.

8.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, HILGER REISEN  nachzuweisen, dass HILGER REISEN  überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigungspauschale.

8.5. HILGER REISEN  behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit HILGER REISEN  nachweist, dass HILGER REISEN  wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht HILGER REISEN  einen solchen Anspruch geltend, so ist HILGER REISEN  verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

8.6. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von HILGER REISEN  sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.

9. Haftung von HILGER REISEN ; Versicherungen
9.1. Eine Haftung von HILGER REISEN  für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden von HILGER REISEN  nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.

9.2. HILGER REISEN  haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von HILGER REISEN  ursächlich oder mitursächlich war.

9.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.

10. Rücktritt von HILGER REISEN  wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
10.1. HILGER REISEN  kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch HILGER REISEN  muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.
b) HILGER REISEN  hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) HILGER REISEN  ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Tagesfahrt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von HILGER REISEN  später als 2 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig.

10.2. Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tagesfahrtpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
 

11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
11.1. HILGER REISEN  kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von HILGER REISEN  nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

11.2. Kündigt HILGER REISEN , so behält HILGER REISEN  den Anspruch auf den Leistungspreis; HILGER REISEN  muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die HILGER REISEN  aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
12. Zusatzbedingungen bei Tagesfahrten geschlossener Gruppen

12.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HILGER REISEN  für Tagesfahrten geschlossener Gruppen. Tagesfahrten für geschlossene Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenfahrten, die von HILGER REISEN  als verantwortlichem Anbieter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt.

12.2. Gruppenbuchungen werden ausschließlich telefonisch entgegengenommen.

12.3. HILGER REISEN  und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenfahrt vereinbaren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Gruppenteilnehmer  besondere Rechte eingeräumt werden.

12.4. HILGER REISEN  haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von HILGER REISEN  – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von HILGER REISEN  angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit HILGER REISEN  vertraglich vereinbarten Ab- und Rückfahrtort, nicht im Leistungsumfang von HILGER REISEN  enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Tagesfahrt und unterwegs (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von HILGER REISEN  vertraglich nicht geschuldete Repräsentanten.

12.5. HILGER REISEN  haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten Repräsentanten vor, während und nach der Tagesfahrt, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit HILGER REISEN  abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden.

12.6. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortliche oder von diesen eingesetzte Repräsentanten nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Tagesfahrt für HILGER REISEN  Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens HILGER REISEN  anzuerkennen.

13. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
13.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch HILGER REISEN  und jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

13.2.  Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von HILGER REISEN  und den Leistungserbringern bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Geschäftsstelle von HILGER REISEN  und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter von HILGER REISEN  zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.

13.3. Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt von HILGER REISEN  vereinbart, dass bei Busbeförderung die Besetzung der maximalen Sitzplatzzahl (ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die zugelassene Maximalkapazität an Sitzplätzen ohne Fahrer- und Reiseleitersitz des Busses) nach denen für die Tagesfahrt geltenden behördlichen Auflagen zulässig ist. Ein gegebenenfalls notwendiger Rücktritt ist von HILGER REISEN  mit angemessener Frist vor Beginn der Tagesreise zu erklären.

14. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung

14.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und HILGER REISEN  findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann HILGER REISEN  nur am Sitz von HILGER REISEN  verklagen.

14.2. Für Klagen von HILGER REISEN  gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von HILGER REISEN  vereinbart.

14.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und HILGER REISEN  anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

14.4. HILGER REISEN  weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass HILGER REISEN  nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für HILGER REISEN  verpflichtend würde, informiert HILGER REISEN  die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. HILGER REISEN  weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

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Veranstalter der Tagesfahrten ist:

Hilger Reisen Reisen GmbH 6 Co. KG
Schmerbeckstraße 7
83512 Wasserburg am Inn
Tel.: 08071/1767
Telefax: 08071/40696
E-Mail: Hilger-Busreisen@t-online.de
Geschäftsführer: Andrea Hilger Reisen
Gerichtsstand Traunstein
Handelsregister Traunstein 14779